Regeln / Hausordnung der AniLAN@MACO
§1 - Allgemeines zu AniLAN@MACO
§1.1 - Regelwerk
- Die Regeln gelten für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen, nachfolgend auch Teilnehmer genannt.
- Ein Verstoß gegen diese Regeln kann mit einem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung geahnded werden.
§1.2 - Der Veranstalter
- Veranstalter der AniLAN@MACO ist der "Verband Kommunikation & Jugendkultur" in Kooperation mit den Vereinen "AniLAN - Nippon Community" sowie "Manga und Anime Community".
- Die Veranstaltung ist eine Vereinsversammlung der Mitglieder dieser Vereine und damit eine geschlossene Veranstaltung.
- Es wurden vom Veranstalter Personen ernannt, die zur Ausübung des Hausrechts befugt sind und die Einhaltung dieser Regeln überwachen. Anweisungen dieser Personen sind unverzüglich Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Regeln vorzunehmen. Gültig ist dabei der letzte Stand, der unter http://anilan.maco.or.at/agb sowie auch auf direkt vor Ort als Aushang ersichtlich ist.
§2 - Aufenthalt, Anmeldung und Tickets
§2.1 - Aufenthalt & Anmeldung
- Der Aufenthalt auf der AniLAN@MACO ist nur Personen gestattet, die Vereinsmitglieder des Vereins "Manga- und Anime Community" bzw. des Vereins "AniLAN - Nippon Community" sind sowie eine gültige Anmeldung nachweisen können.
- Die gültige Anmeldung ist bei der Ankunft durch ein valides Ticket in Kombination mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen. Das Ticket ist ausschließlich über die Onlineportale anilan.maco.or.at bzw. mymaco.at erhältlich. Ein Eintrag in der Teilnehmerliste auf der Webseite ist kein Nachweis einer gültigen Anmeldung.
- Die kurzfristige Anmeldung bzw. validierung des Tickets direkt vor Ort ist nur dann möglich, sofern noch ausreichend Sitzplätze verfügbar sind.
- Jedes Ticket ist namentlich ausgestellt und damit nicht übertragbar. Bereits bezahlte Tickets können nicht mehr storniert werden.
- Jeder Teilnehmer erhält nach Einlösen des Tickets bei der ersten Ankunft ein Namensschild, welches ab Erhalt während der gesamten AniLAN@MACO gut sichtbar am Körper zu tragen ist. Ein gültiger Lichtbildausweis ist jederzeit griffbereit zu halten und kann vom Veranstalter stichprobenartig kontrolliert werden.
- Die Sitzplatzreservierung kann nicht garantiert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Sitzplätze sowie deren Reservierung auch ohne Einverständnis der Teilnehmer vorzunehmen.
- Teilnehmer, die zu Beginn der AniLAN@MACO das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vor Ort an der Kassa abgeben.
- Nicht volljährige Teilnehmer, die zum ersten Mal die AniLAN@MACO besuchen, müssen überdies bis spätestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit einem der Veranstalter Kontakt aufnehmen. xygaxishxezefxeqxuqxewaixeitoxodanixxecianxakxxecwacxxecuxupxxecuxxeczxupatxuqxylanixxecianxakxxecwacxxecuxupxxecuxxeczxupatxygxusaxyl
- PCs, Notebooks, usw... dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen im großen Saal aufgebaut und verwendet werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit von seinem Hausrecht gebrauch zu machen, und Personen auch ohne Begründung des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages wird dabei ausgeschlossen.
§2.2 - Valide Tickets & Unkostenbeitrag
- Der Besitz eines validen Tickets setzt die Bezahlung eines Unkostenbeitrages voraus. Der genaue Betrag hängt von Art und Datum der Anmeldung ab.
- Der ausgewiesene Unkostenbeitrag ist von jedem Teilnehmer - unabhängig von der Dauer seiner tatsächlichen Anwesenheit am Veranstaltungsgelände - ohne Abzüge zu bezahlen.
- Die Bezahlung erfolgt je nach Art des Tickets entweder per Überweisung bis zur jeweiligen Überweisungsfrist oder direkt vor Ort.
- Eine Bezahlung im Nachhinein ist nicht möglich.
§2.3 - Sauberkeit
- Jeder Teilnehmer ist dafür Verantwortlich, dass das Veranstaltungsgelände sowie insbesondere auch die Fläche rund um den eigenen Sitzplatz sauber bleibt.
- Müll ist stets in die jeweilig vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Auf Mülltrennung ist zu achten.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Platz, sowie den Veranstaltungsort sauber und unbeschädigt zurückzulassen. Geschieht dies nicht, können sowohl Reinigung als auch Reparatur von etwaigen Beschädigungen, die dem Teilnehmer zugeordnet werden können, dem Teilnehmer nachträglich in Rechnung gestellt werden.
§2.4 - Gesundheitliche Befindlichkeit
- Der Teilnehmer hat sich sorgfältig zu vergewissern, dass er gesundheitlich, d.h. sowohl physisch als auch psychisch, in der Lage ist, an der Veranstaltung in vollem Rahmen teilzunehmen.
- Bestehen physische oder psychische Beeinträchtigungen, die ein Risiko für Gesundheit anderer Teilnehmer darstellen und/oder den Veranstalter im Notfall zu speziellen Maßnahmen veranlassen, müssen diese im Vorhinein mitgeteilt werden. (Beispiel: schwere Allergien, Epilepsie,...)
§3 - Mitnahme von Sachen / Schäden
§3.1. - Sachen & Equipment
- Die Mitnahme sämtlicher Sachen - darunter fallen auch sämtliche elektronische Geräte - erfolgt auf Risiko des Teilnehmers.
- Die Mitnahme von Wasserkochern, Mikrowellenherden, Heizöfen, Kühlgeräten oder ähnlichen Sachen ist nicht gestattet.
- Die Mitnahme von Waffen sowie sämtlichen sperrigen Gegenständen, ist nicht gestattet.
- Jeder Teilnehmer hat sich bei mitgebrachten elektronischen Geräten vorab von deren Betriebstauglichkeit, deren Besitz sämtlicher Prüfsiegel und deren Erfüllung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu überzeugen.
- Ist einem Teilnehmer mangels Fachkenntnis die Überprüfung der Geräte selbst nicht möglich, hat der Teilnehmer die erforderliche Überprüfung von dazu befugten Fachpersonen durchführen zu lassen.
- Die Natur einer LAN-Party erfordert, dass technische Geräte (z.B. Computer) von Teilnehmern selbsttätig technisch miteinander verbunden werden. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass durch diese Verbindung sowohl seine eigene Person als auch mitgebrachte Sachen einem erhöhten Riskiko unterliegen, Schaden zu erleiden - insbesondere durch elektrische Unter- bzw. Überspannung, elektrischen Defekt bzw. Schlages, erhöhte mechanische, manuelle oder elektrische Belastung und Beanspruchung, erhöhte Beeinträchtigung von Sicherheit und Integrität auf elektronischen Medien gespeicherter Daten,...
Der Teilnehmer respektive deren rechtsbevollmächtigte Vertreter verzichten bei sämtlichen Schäden, die entweder ursächlich oder als Nebeneffekt mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, zu allen Zeiten auf jegliche direkte und indirekte Schadensersatzforderung gegen den Veranstalter sowie dessen Funktionäre.
Ferner verpflichtet sich der Teilnehmer, anfallende Kosten für Schäden an eigenen Sachen bzw. der eigenen Person, wenn diese nicht durch andere Teilnehmer herbeigeführt wurden, selbst zu tragen sowie Kosten für Schäden an fremden Sachen und Personen zu übernehmen, die durch eigene Sachen bzw. die eigene Person entstanden sind. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mitgebrachte Sachen, die ein Risiko für das Wohl der Veranstaltung darstellen können, jederzeit vom Veranstaltungsgelände entfernen zu lassen.
§3.2. - Suchtmittelkonsum
- Mitnahme und Konsum von Alkohol, alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken und deren Derivaten ist auf dem gesamten Gelände der Veranstaltung verboten.
- Das Rauchen im Inneren des Gebäudes ist strengstens verboten.
- Der Konsum, Erwerb, Handel und Verkauf von Drogen, Substanzen mit berauschender Wirkung oder ähnlichen natürlichen sowie chemischen Substanzen ist streng verboten.
- Ausgenommen von der Regelung in (3) sind ärztlich verordnete Medikamente, über deren Mitnahme & Einnahme der Veranstalter unter Berücksichtigung von §2.4 vorab informiert wurde.
§4 - Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
§4.1 - Auf der Veranstaltung entstandene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
- Das Erstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen für ausschließlich private, nichtgewerbliche Zwecke (sogenannte Erinnerungsfotos) ist bis auf Widerruf gestattet.
- Das Erstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen für alle anderen Zwecke ist dem Veranstalter sowie vom Veranstalter schriftlich dazu bevollmächtigten Personen vorbehalten.
- Jede Verwendung und Veröffentlichung von entstandenem Bild-, Ton oder Videomaterial darf nur nach Absprache mit dem Veranstalter erfolgen.
§4.2 - Recht am eigenen Bild
- Mit der Teilnahme an der AniLAN@MACO wird zugestimmt, dass jederzeit Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der eigenen Person, der eigenen Sachen sowie eigener Werke angefertigt werden dürfen.
- Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter dabei das exklusive, übertragbare und nicht-widerrufliche Recht, dass sämtliche im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die die eigene Person, deren Werke und/oder eigene Sachen zeigen, uneingeschränkt verwendet, verbreitet, veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden dürfen.
§5 - Werbung & Verkauf
- Das Anbieten von Waren und Dienstleitungen auf und vor dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich den vom Veranstalter schriftlich dazu ermächtigten Personen vorbehalten.
- Das Auflegen und Verteilen von Werbezetteln (Flyer,...) sowie das Aufhängen von Werbeplakaten,... ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten.
- Es ist jedem Teilnehmer gestattet, Speisen und Getränke für den täglichen EIGENBEDARF zur Veranstaltung mitzunehmen. Es stehen dem Teilnehmer jedoch KEINERLEI Betriebsmittel zur Aufbewahrung oder Zubereitung zur Verfügung.
- Der Verkauf von Speisen und Getränken ist den dazu bevollmächtigten Personen an der AniLAN@MACO-Bar vorbehalten.
§6 - Infrastruktur
§6.1. - Allgemeines
- Die Bereitstellung von Infrastrukturleistungen - dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Strom-, Netzwerk- oder Internetanschlüssen - wird nicht garantiert.
- Kann die Bereitstellung von Infrastruktur nicht sichergestellt werden, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Einflüsse wie höherer Gewalt, anderweitiger technischer Gebrechen oder menschlichen Versagens, besteht keinerlei Anspruch auf Ersatz. Ebenso besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Unkostenentgelts - auch nicht teilweise.
§6.2 - Bedienung
- Die Bedienung aller elektrischer Anlagen, der Server und allgemeinen Infoterminals, der Netzwerkswitches, Router und Peripherie, sowie sämtlicher Ton-, Video-, Licht- und Lüftungsanlagen, obliegt dem Veranstalter.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Berührung von technischem Equipment unter widrigen Umständen tödlich enden kann. Jeder Teilnehmer hat daher ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die eigene Sicherheit und die anderer nicht zu gefährden.
§6.3 - Strom
- Der Veranstalter stellt jedem Gast pro Sitzplatz 1 Steckdose (bei gebuchtem "+Laptop"-Zusatzpaket 2 Steckdosen) zur Verfügung.
- Sollten mehr Stromanschlüsse benötigt werden, hat der Teilnehmer einen geeigneten Stromverteiler mitzubringen.
- Es dürfen maximal 1 Rechner (plus Bildschirm und Peripherie) an jeder zur verfügung gestellten Steckdose betrieben werden.
- Eine Kaskadierung von Stromverteilern ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
§6.4 - Netzwerk
- Jedem Teilnehmer steht pro Sitzplatz 1 RJ45-Netzwerkport (bei gebuchtem "+Laptop"-Zusatzpaket 2 Ports) zur Verfügung.
- Die Mitnahme und Verwendung eigener Hubs/Switches/Router zur Aufteilung des Netzwerks auf mehrere eigene Geräte ist nicht gestattet.
- Jeder Gast hat zur Kenntnis zu nehmen, dass die theoretische maximale Netzwerkgeschwindigkeit von 1000Mbit nicht erreicht werden kann.
- Der Einsatz von Software und Tools, mit denen sich die Netzwerkinfrastruktur stören lässt und/oder die das Netz mit übermäßig viel Traffic belasten, ist verboten.
- Der Betrieb von DHCP- und WINS-Servern ist nicht gestattet.
- Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass der Veranstalter zur Wahrung der Netzintegrität und/oder Überprüfung sämtlicher im Netz angeschlossener Geräte jederzeit Sicherheitsüberprüfungen und Performance-Tests wie Portscans, Firewall-Tests, etc... durchführen kann.
§6.5 - Internet
- Die Internetverbindung ist pro Teilnehmer kontingentiert.
- Bei Überschreitung der Limits kann die Internetverbindung eines Gastes in der Bandbreite begrenzt oder für den Rest der Veranstaltung gänzlich gesperrt werden.
- Die Internetverbindung ist NICHT für den Transfer von großen Datenmengen und ebenso NICHT für Onlinespiele geeignet.
§7 - Daten, Softwareprogramme & Medienwerke
- Für sämtliche Daten, Softwareprogramme und Medienwerke, die auf dem Rechner eines Teilnehmers zugänglich gemacht und/oder ausgeführt werden, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich dazu, nur Softwareprogramme, Daten oder Medienwerke auszuführen bzw. anzusehen, deren Altersfreigabestufe seinem Alter entsprechen.
- Bei der Ausführung und Verbreitung von nicht für alle Altersstufen freigegebenen Softwareprogrammen, Daten oder Medienwerken, hat jeder Teilnehmer unbedingt Sorge zu tragen, dass andere Personen, deren Alter noch nicht der freigegebenen Altersstufe entspricht, diese Medienwerke weder erhalten, sehen noch anderweitig wahrnehmen können.
- Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Gast für sämtliche zur Verbreitung freigegebene Daten, Softwareprogramme und Medienwerke die uneingeschränkten Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte besitzt. Der Teilnehmer gibt zu verstehen, den Veranstalter sowie dessen Funktionäre von allen dabei entstandenen Schadenersatzforderungen schad- und klaglos zu halten.
- Rechtsradikales, pornographisches oder sonstiges anstößige bzw. verbotene Bild-, Ton- und Datenmaterial wird nicht geduldet.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eigene Geräte mit einem aktuellen Virenschutz sowie einer wirksamen Firewall ausgestattet sind.
- Der Veranstalter kann weder für Sicherheit noch Integrität mitgebrachter Daten, Softwareprogramme und Medienwerke garantieren.
§8 - Lärm
- Es ist von jedem Teilnehmer darauf zu achten, andere Teilnehmer sowie auch den Veranstaltungsbetrieb insgesamt nicht durch übermäßigen Lärm zu stören.
- Im großen Saal besteht Kopfhörerpflicht, der Betrieb von Lautsprechern ist nicht gestattet.
- Zwischen 00:00 und 10:00 ist Rücksicht auf schlafende Gäste zu nehmen.